Fahrstunden - Fahrschule Sasa in Rieden AG

DER WEG ZUM FÜHRERAUSWEIS

MINDESTALTER

17 Jahre

Für unter 20-Jährige besteht von der Erteilung des Lernfahrausweises an gerechnet eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten. Dies gilt nicht für Personen, die den Lernfahrausweis der Kategorie B vor dem 31.12.2020 erworben haben. Übergangsrecht: Wer im Jahr 2021 das 18. Altersjahr vollendet und den Lernfahrausweis der Kategorie B in diesem Jahr erwirbt, wird ab dem 18. Geburtstag zur praktischen Führerprüfung zugelassen, auch wenn er den Lernfahrausweis noch nicht während eines Jahres besitzt.   


ERFORDERLICHE KATEGORIE

Keine 


NOTHELFERKURS

Ausgenommen Inhaber Kat. A/A35kW, A1 oder B1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.


SEHTEST

Darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.


VERKEHRSMEDIZINISCHE UNTERSUCHUNG

Nicht erforderlich

Ausnahmen:


  • Erstmalige Untersuchung von über 65-Jährigen oder körperbehinderten Bewerbern um einen Lernfahrausweis
  • Bei Zweifeln an der Fahreignung

EPILEPTIKER

Werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.


BASISTHEORIEPRÜFUNG

Ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1


ZUSATZTHEORIEPRÜFUNG

Keine


VERKEHRSKUNDE

Ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1


GÜLTIGKEIT LERNFAHRAUSWEIS

24 Monate


LERNFAHRTEN

  • Lernfahrausweis notwendig
  • Begleitperson erforderlich. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis Kat. B – und diesen nicht mehr auf Probe – besitzt.
  • Die Handbremse muss vom Beifahrer oder der Beifahrerin jederzeit betätigt werden können.

NACH ERWERB DER KATEGORIE ZUSÄTZLICHE BERECHTIGUNGEN

B1, F, G, M


WEITERE BERECHTIGUNGEN NACH BESTANDENER FÜHRERPRÜFUNG KAT. B

Leichte Motorwagen der Unterkategorie D1:


  • Für die Behebung von Pannen und zum Abschleppen
  • Zum Überführen und Erproben von Fahrzeugen im Zusammenhang mit dem Fahrzeughandel, mit Reparaturen oder Umbauten am Fahrzeug
  • Zum Erproben von neuen Fahrzeugen durch Hersteller und Importeure
  • Zum Begutachten von Fahrzeugen durch Sachverständige
  • Für die amtliche Fahrzeugprüfung und Fahrten zu dieser Prüfung


Elektro-Rikschas und Mitführen von landwirtschaftlichen Anhängern oder Anhängern der Feuerwehr, der Polizei und des Zivilschutzes


FÜHRERAUSWEIS AUF PROBE

Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten, ist innerhalb der ersten 12 Monate der Probezeit 1 Weiterausbildungskurs zu besuchen. Nach Ablauf der Probezeit wird Ihnen der definitive Führerausweis direkt durch das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons zugestellt.

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