17 Jahre
Für unter 20-Jährige besteht von der Erteilung des Lernfahrausweises an gerechnet eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten. Dies gilt nicht für Personen, die den Lernfahrausweis der Kategorie B vor dem 31.12.2020 erworben haben. Übergangsrecht: Wer im Jahr 2021 das 18. Altersjahr vollendet und den Lernfahrausweis der Kategorie B in diesem Jahr erwirbt, wird ab dem 18. Geburtstag zur praktischen Führerprüfung zugelassen, auch wenn er den Lernfahrausweis noch nicht während eines Jahres besitzt.
Keine
Ausgenommen Inhaber Kat. A/A35kW, A1 oder B1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
Darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.
Nicht erforderlich
Ausnahmen:
Werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1
Keine
Ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1
24 Monate
B1, F, G, M
Leichte Motorwagen der Unterkategorie D1:
Elektro-Rikschas und Mitführen von landwirtschaftlichen Anhängern oder Anhängern der Feuerwehr, der Polizei und des Zivilschutzes
Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten, ist innerhalb der ersten 12 Monate der Probezeit 1 Weiterausbildungskurs zu besuchen. Nach Ablauf der Probezeit wird Ihnen der definitive Führerausweis direkt durch das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons zugestellt.
Adresse
Fahrschule Sasa
Landstrasse 68
5415 Rieden AG
Öffnungszeiten